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Enkel Police
Die Idee, die hinter einer so genannten Enkel Police steckt, ist die dass die Großeltern für ihre Enkelkinder eine fondsgebundene Rentenversicherung abschließen. In der so genannten Vorsorgephase zahlen die Großeltern dabei in diese fondsgebundene Rentenversicherung Beiträge ein. Das Enkelkind selbst kann den Vertrag dabei jedoch erst zu einem vorher festgelegten Termin erst übernehmen. Während der Laufzeit übernimmt eine derartige Versicherung dabei die Absicherung des Enkelkindes der Ausbildung, und tritt dabei auch ein, im Fall von Unfall oder Krankheit. Daneben kann man mit einer derartigen Versicherung auch gleichzeitig zum Aufbau eines attraktiven Startkapitals bieten, um zum Beispiel eine Ausbildung, oder aber ein Studium des Enkelkindes zu finanzieren. Auf diese Weise ist es möglich, dass die Großeltern etwas aktiv für die Zukunft ihrer Enkel etwas zu tun.
Übernommen werden kann diese Versicherung dabei in der Regel mit der Vollendung des 18. Lebensjahres des Enkelkindes. Wobei man eine derartige Versicherung nicht nur als Großeltern für sein Enkelkind abschließen kann, sondern ebenso für sein eigenes Kind, wie auch für seine Nichte, oder Neffen, oder aber sein Patenkind.
Mit einer derartigen Enkel Police kann man diesem Kind aber später aber auf jeden Fall eines bieten: Einen sorgenfreien Start ins Leben, wobei das versicherte Kind nach seinem 18. Geburtstag dann aber auch die Möglichkeit hat das Vorsorgepaket zu verlängern.
Tritt der Fall ein, dass der Beitragszahler vor dem 18. Geburtstags des versicherten Kindes verstirbt, ist es so, dass die Versicherung ohne weitere Beitragszahlung auch Leistungen erbringt – und zwar bei Unfall, im Pflegefall, aber auch für den weiteren Kapitalaufbau.
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